Die DSGVO ist nun bereits seit einigen Monaten in Kraft. Regelmäßig werden wir von Kunden gefragt, ob man sich „dagegen“ nicht versichern könne.

Das große Damoklesschwert über Ihrem Haupt besteht natürlich in den Strafen, die bei einem Verstoß verhängt werden können. Daher ist es sicher das Sinnvollste, wenn man sich zunächst einmal die Risiken  bewusst macht, welche Geldforderungen durch Datenschutzverstöße überhaupt entstehen können.


Mögliche Forderungen bei einem Verstoß:

  • die bereits angesprochenen Geldstrafen mit bis zu 4% vom Umsatz
  • die Kosten einer Abmahnung, die einem ein „versierter Anwalt“ bescheren könnte
  • konkrete Schadenersatzforderungen eines Geschädigten


Unternehmenslenker gehen bei einem zu laxen Umgang mit den neuen Regeln des Datenschutzes das Risiko ein,  für eines dieser drei Szenarien haftbar gemacht zu werden.  Geschäftsführer und Vorstände können bei einer solchen Pflichtverletzung auch persönlich für die Schäden haftbar gemacht werden, die sie ihrem Unternehmen zufügen.

Auch interne Datenschutzbeauftragte werden persönlich zur Rechenschaft gezogen, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der ge­setzlichen Regelungen verarbeitet werden. Da im Alltag die meisten Fehler passieren – zumeist von Mitarbeitern, die durch ihre Aufgaben selbst nicht so dicht am Datenschutz angesiedelt sind – ist es unverzichtbar, auch die Belegschaften mög­lichst gut auf die Herausforderungen des Datenschutzes vor­zubereiten.

Die Lösung für alle diese Fälle ist denkbar einfach über eine Cyberversicherung zu erreichen:

  • Über die Police sind alle Mitlieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mitversichert
  • Bündelung der wichtigsten Leistungen für rechtliche Konflikte rund um das Thema Datenschutz  (beispielsweise juristische Unterstützung und Abwehrkosten in Bezug auf behördliche Verfahren bei Verstoßen gegen Datenschutzbestimmungen)
  • Die Cyber-Haftpflicht umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage (Schäden Dritter), die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche in Bezug auf das Abhandenkommen von Daten oder anderen Datenrechtsverletzungen
  • Rechtsverletzung durch Werbung und Marketing  im Zusammenhang mit Veröffentlichungen zu Marketingzwecken für Produkte oder Dienstleistungen (z. B. im Web oder in Social Media) ist ebenfalls eingeschlossen

 

Wir bieten Ihren Mitarbeitern auch Zugang zu einem E-Learning-Portal, in dem Erklärvideos für die Arbeit mit personenbezo­genen Daten angeboten werden und jeder Mitarbeiter eine Art „Datenschutzführerschein“ machen kann.

Weitere Hauptbestandteile einer Cyberdeckung, wie die 24/7 Soforthilfe, die zusätzliche Deckung des Eigenschadens an der EDV sowie die Übernahme zahlreicher Kostenpositionen und Serviceleistungen runden das Produkt ab.

Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu!